Anmeldeverfahren für Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2024/2025 ist gestartet: Eltern werden angeschrieben

In diesen Tagen erhalten die Eltern von 576 Kindern, die zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig werden, Post vom Bereich Schulen der Kreisstadt Unna. Das Schreiben trägt das Datum des 25. August 2023, wurde aber aufgrund eines Versehens bereits am 18. August versandt. Darin werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Das Anmeldeformular soll ausgefüllt bis zum 8. September 2023 wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden. Ab dem 15. September 2023 werden die Eltern dann von der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, zu einem Anmeldegespräch eingeladen.

Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter Tel. (02303) 103-149 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren wurden.

Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2018 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.

In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.

Es kann zum Schuljahr 2024/2025 erstmalig für die neue Grundschule Unna-Mitte angemeldet werden, die durch die Zusammenlegung der Nicolaischule und der Falkschule zum 01.08.2024 entsteht.

Das künftige Schulgebäude an der Brockhausstraße (dieser Standort gilt auch bereits im Hinblick auf die Schülerfahrkostenverordnung) befindet sich zurzeit im Bau. Bis zur Fertigstellung (erstes Halbjahr 2025) wird der Unterricht noch an den jetzigen Standorten der Nicolai- und Falkschule stattfinden.

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